Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
§ 2 Verbraucherschutz
§ 3 Lieferbedingungen / Liefertermin und Durchführungszeitpunkt
§ 4 Angebotsbedingungen- Auftragsbestätigung
§ 5 Eigentumsvorbehalt
§ 6 Gewährleistung
§ 7 Webhosting, Webdesign, Datensicherung
§ 8 Haftung
§ 9 Vertragsabschluss
§ 10 Umfang bei Beratungsauftrag / Stellvertretung
§ 11 Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
§ 12 Sicherung der Unabhängigkeit / Loyalität
§ 13 Berichterstattung / Berichtspflicht
§ 14 Schutz des geistigen Eigentums / Urheberrecht
§ 15 Geheimhaltung / Datenschutz
§ 16 Zahlung / Honorar
§ 17 Elektronische Rechnungslegung
§ 18 Gesonderte Bedingungen für Standardschulungen
§ 19 Leistung und Prüfung
§ 20 Rücktrittsrecht für Konsumenten
§ 21 Rücktrittsrecht bei EDV-Dienstleistungen und Individualschulungen
§ 22 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
Vergaberichtlinien für Domains
§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Firma "BEDV | ISP4YOU - Brunbaur Herbert", im folgenden kurz BEDV | ISP4YOU genannt, sind
ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend, die entweder über die Geschäftsstelle angefordert oder
über die Website www.isp4you.at jederzeit abrufbar sind. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich schriftlich
anerkannt werden, sind für BEDV | ISP4YOU in jedem Falle unverbindlich. Mündliche, telegraphische, telefonische oder sonstige elektronische
Vereinbarungen sind erst mit schriftlicher Bestätigung wirksam. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige
Fassung. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht
ausdrücklich hingewiesen wird.
§ 2 Verbraucherschutz
Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer
Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach
am nächsten kommt, zu ersetzen.
§ 3 Lieferbedingungen / Liefertermin und Durchführungszeitpunkt
a.) Erfüllungsort für Lieferungen der Firma BEDV | ISP4YOU ist der Firmensitz, und zwar auch dann, wenn die Übergabe
vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Versandkosten sind abhängig von der
Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel oder sind besonders vereinbart. Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware
auf den Kunden über. Bei Lieferung geht die Gefahr mit der schriftlichen Empfangsbestätigung des Kunden auf ihn über. Bei
offensichtlichen Transportschäden hat der Kunde gegenüber dem Transporteur entweder die Annahme zu verweigern oder die Beschädigung
sofort bei Übernahme der Ware schriftlich zu protokollieren.
b.) Wir sind bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung möglichst genau einzuhalten. Diese Termine können nur dann eingehalten
werden, wenn der Auftraggeber zu den vereinbarten Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die genehmigte
Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt.
c.) Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die nicht durch uns verschuldet wurden und/oder durch unrichtige, unvollständige oder
nachträglich geänderte Angaben bzw. durch die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen entstanden sind, sind nicht von uns
zu vertreten. Daraus resultierende Mehrkosten und uns erwachsende Schäden trägt der Auftraggeber.
d.) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z. B. Schulungstermine, Programme etc.) umfassen, sind wir berechtigt, Teillieferungen
durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
§ 4 Angebotsbedingungen- Auftragsbestätigung
Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung oder Anwendungsmöglichkeiten erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur
unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten und begründen keine Ansprüche gegen uns. Für den Umfang der Lieferung bzw.
Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von BEDV | ISP4YOU oder, wenn eine solche nicht erfolgt ist, der Auftrag des Bestellers maßgebend.
Der Auftrag kommt grundsätzlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von BEDV | ISP4YOU oder die Realisierung der Bestellung zustande.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Firma BEDV | ISP4YOU Eigentümer des Kaufgegenstandes. Bei gerichtlicher Pfändung
oder sonstiger in Anspruchnahme durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Firma BEDV | ISP4YOU hinzuweisen und diese
unverzüglich von der in Anspruchnahme zu verständigen. Im Falle einer Weiterveräußerung erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum
auf den Verkaufserlös bzw. auf die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Der Käufer tritt sämtliche Ansprüche, die aus einer
solchen Weiterveräußerung entstehen, unwiderruflich in das Eigentum der Firma BEDV | ISP4YOU ab.
§ 6 Gewährleistung
a.) Firma BEDV | ISP4YOU ist berechtigt, mangelhafte Ware gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den
Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen
Leistung.
b.) Nur Korrekturen und Ergänzungen, die sich aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von uns zu vertreten und bis
zur Übergabe der vereinbarten Leistung entstanden sind, werden von uns kostenlos durchgeführt, um die vertraglich geschuldete Leistung
sicherzustellen.
c.) Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann. Er berechtigt jedenfalls zur Behebung. Etwa
auftretende Mängel sind vom Auftraggeber ausreichend zu dokumentieren und schriftlich bekannt zu geben. Mängelrügen sind nur
gültig, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme schriftlich
dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber uns alle,
zur Untersuchung der Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Wir übernehmen keine Gewähr für Fehler,
Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel, Datenträger, Hardware,
Software, abnorme Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichung von den Installations- und Lagerbedingungen), Virenbestand, sowie auf
Transportschäden zurückzuführen sind.
d.) Kosten für Hilfestellung und Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige
Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von uns gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt für die Behebung von Mängeln,
wenn Programmänderungen, Ergänzungen und sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
e.) Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritter nachträglich verändert werden, entfällt jegliche
Gewährleistung durch uns.
f.) Berechtigte Gewährleistungsansprüche werden nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur oder Preisminderung erfüllt.
Unabhängig von der Mängelrügepflicht im Sinne des § 377 HGB, die jedenfalls einzuhalten ist, verjähren
Gewährleistungsansprüche längstens binnen sechs Monaten ab Lieferung. Der Regressanspruch gemäß § 933 b ABGB ist
ausgeschlossen. Erfüllungsort für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche ist der Sitz unseres Unternehmens.
§ 7 Webhosting, Webdesign, Datensicherung
a.) Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch BEDV | ISP4YOU nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit
den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und
Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung
Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Website davon zu überzeugen, dass die von BEDV | ISP4YOU gefertigten Seiten unter den zuvor
festgelegten Testbedingungen funktionieren. Nach der Fertigstellung und Abnahme durch den Kunden ist BEDV | ISP4YOU berechtigt einen dem Design nicht
schadenden Vermerk bzgl. Design an den Seiten anzubringen (z.B. designed by BEDV | ISP4YOU). Eine Verlängerung der Haftung von BEDV | ISP4YOU für die
erstellten Seiten kann der Kunde nur durch Abschluss eines Wartungsvertrages mit BEDV | ISP4YOU erwirken. BEDV | ISP4YOU übernimmt jedoch keine Gewähr
für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. BEDV | ISP4YOU ist
bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nicht, wenn diese
nicht zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haften wir nicht für Verluste, die dem Kunden durch Verzögerung bei der Erfüllung
des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat BEDV | ISP4YOU eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BEDV | ISP4YOU die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. BEDV | ISP4YOU ist
daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
b.) BEDV | ISP4YOU sagt eine Erreichbarkeit des Netzwerks von 99 % im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Zeiten,
in denen das Netzwerk auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von BEDV | ISP4YOU liegen (höhere Gewalt,
Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
c.) Der Kunde ist verpflichtet, selbst alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, regelmäßig, zumindest einmal
täglich, zu sichern und die Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten. Die Erstellung von Sicherungskopien hat jedenfalls vor jeder
Änderung durch den Kunden zu erfolgen sowie jedenfalls rechtzeitig vor den von BEDV | ISP4YOU angekündigten Wartungsarbeiten. Die Backup-Kopien
(Sicherungskopien) des Kunden dürfen nicht auf dem Server gespeichert werden.
d.) Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt durch BEDV | ISP4YOU nach besten Möglichkeiten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für den Erfolg
der Anmeldung.
e.) BEDV | ISP4YOU haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden.
Davon muss sich der Kunde nach Abschluss überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch
Dritte entstehen, ist eine Haftung durch BEDV | ISP4YOU ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen
Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für
gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. BEDV | ISP4YOU ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich
zu machen.
f.) Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit BEDV | ISP4YOU abgeschlossen, sind wir dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden
Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer
dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.
Änderungen durch den Kunden selbst sind - sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen - jederzeit möglich.
Sie bedürfen jedoch einer Mitteilung an BEDV | ISP4YOU.
§ 8 Haftung
a.) Die Haftung der Firma BEDV | ISP4YOU ist, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen, auf jene Schäden beschränkt, die am
Gegenstand der Lieferung selbst entstehen. Ansprüche auf den Ersatz weitergehender Schäden sind ausgeschlossen, soweit der Firma BEDV | ISP4YOU
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer
beigezogene Dritte zurückgehen.
b.) Schadensersatzansprüche des Auftaggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger,
spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
c.) Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
d.) Sofern der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder
Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der
Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
§ 9 Vertragsabschluss
Angebote der Firma BEDV | ISP4YOU sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der uns erteilten
Aufträge zu Stande. Der Besteller anerkennt die AGB der Firma BEDV | ISP4YOU durch seine Bestellung, die Auftragserteilung oder mit Annahme der
Lieferung.
§ 10 Umfang bei Beratungsauftrag / Stellvertretung
a.) Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
b.) Der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des
Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis
zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
c.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie
immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) zur Erfüllung seiner
vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen
Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) anbietet.
§ 11 Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
a.) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem
Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
b.) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen
Fachgebieten - umfassend informieren.
c.) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und
Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis
gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und
Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
d.) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung
(Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (BEDV | ISP4YOU) von dieser informiert werden.
§ 12 Sicherung der Unabhängigkeit / Loyalität
a.) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
b.) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der
beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (BEDV | ISP4YOU) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf
Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. Er wird jede Abwerbung und Beschäftigung auch über Dritte, von
Mitarbeitern des Auftragnehmers unterlassen.
c.) Der dagegen verstoßende Auftraggeber ist verpflichtet, Schadensersatz in Höhe der jährlichen Kosten des betroffenen Mitarbeiters zu
bezahlen. Darüber hinausgehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.
§ 13 Berichterstattung / Berichtspflicht
a.) Der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem
Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
b.) Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss
des Auftrages.
c.) Der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener
Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
§ 14 Schutz des geistigen Eigentums / Urheberrecht
a.) Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote,
Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger
etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne
ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (BEDV | ISP4YOU) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine
unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmer(BEDV | ISP4YOU) - insbesondere etwa für die Richtigkeit des
Werkes - gegenüber Dritten.
b.) Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des
Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz.
c.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ohne unsere schriftliche Zustimmung die Weitergabe von Organisationsausarbeitungen, Schulungskonzepten und
Schulungsunterlagen, Programmen oder Programmkonzepten, Angeboten, Leistungsbeschreibungen usw. oder davon abgeleitete Kopien an Dritte, sei es
entgeltlich oder unentgeltlich, zu unterlassen. Die erstellten Programme und Organisationsleistungen stellen unser ausschließliches, geistiges
Eigentum dar. Unabhängig davon gilt das Nutzungsrecht derselben - auch nach Bezahlung - ausschließlich zu eigenen Zwecken des Auftraggebers
und nur der dem Auftraggeber bekannt gegebenen Hardware. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, in welcher Rechtsform immer, aber auch kurzfristige
Überlassung zur Herstellung von Reproduktionen, zieht Schadensersatzansprüche nach sich, wobei stets, auch bei leichter Fahrlässigkeit,
volle Genugtuung zu leisten ist.
d.) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm in Auftrag gegebenen Programme in unsere Programmbibliothek zur allgemeinen Nutzung
durch unsere Vertriebsorganisation als Gegenleistung dafür aufgenommen werden, dass seine Programme durch die Nutzung anderweitiger Erfahrungen
und Unterlagen viel wirtschaftlicher und kostengünstiger erarbeitet werden konnten, als dies ohne Inanspruchnahme derartiger Hilfsmittel der Fall
gewesen wäre.
§ 15 Geheimhaltung / Datenschutz
a.) Der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen
Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische
Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
b.) Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und
Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des
Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
c.) Der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient,
entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die
Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
d.) Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
e.) Der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu
verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im
Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
f.) Wir verpflichten unsere Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
§ 16 Zahlung / Honorar
a.) Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU). Der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu
legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer
fällig.
b.) Der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
c.) Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (BEDV | ISP4YOU) vom Auftraggeber zusätzlich zu
ersetzen.
d.) Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten
vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU), so behält der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) den Anspruch auf
Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar
für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.
Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des
Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
e.) Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen,
befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
f.) Die von uns gelegten Rechnungen, inklusive Umsatzsteuer, sind spätestens ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig.
Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
g.) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z. B. Programme und/oder Schulungen, Realisierung in Teilschritten) umfassen, sind wir berechtigt, nach
Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
h.) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw.
Vertragserfüllung durch uns. Bei Zahlungsverzug wird das Mahnverfahren nach einer Zahlungserinnerung an ein Inkasso Büro übergeben. Bei
Nichtzahlung von Teilrechnungen oder akonti sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.
i.) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen oder Schadensersatzforderungen zurückzuhalten.
j.) Alle Preise verstehen sich in Euro, ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab
unserem Geschäftssitz. Die Kosten von Programmträgern (Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer, Tapes, Magnetbandkassetten,
CD/DVD's, etc.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
k.) Bei Standardprogrammen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise, so sie nicht in einer allfälligen Auftragsbestätigung
festgelegt wurden. Auftragserweiterungen werden bei allen anderen Dienstleistungen lt. Arbeitsaufwand zu dem am Tag der Leistungserbringung
betriebsüblichen Stundensatz des Auftragsnehmers verrechnet. Abweichungen vom Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, die ohne Verschulden
des Auftragnehmers entstehen, werden von den Vertragspartnern entsprechend berücksichtigt.
l.) Die Kosten für Fahrt, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber nach den jeweils betriebsüblichen Stundensätzen des
Auftragnehmers gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
§ 17 Elektronische Rechnungslegung
Der Auftragnehmer (BEDV | ISP4YOU) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt
sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftraggeber (BEDV | ISP4YOU) ausdrücklich einverstanden.
§ 18 Gesonderte Bedingungen für Standardschulungen
a.) Standardschulungen werden nur mit einer von uns festgelegten Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Da wir bestrebt sind, Buchungen des
Auftraggebers auch durchzuführen, behalten wir uns das Recht vor, den Ausfall von Seminaren kurzfristig bekannt zugeben.
b.) Es wird dem Auftraggeber bis 10 Arbeitstage vor Seminarbeginn die kostenfreie Umbuchung auf gleichartige Seminare zu einem späteren Zeitpunkt
ermöglicht. Bei Umbuchungen zwischen dem zehnten und dem sechsten Arbeitstag vor Kursbeginn erhöht sich die ursprüngliche
Kursgebühr um 5 %. Wird die Änderung innerhalb von 5 Arbeitstagen bekannt gegeben, so werden der ursprünglichen Kursgebühr 25 %
hinzugerechnet. Am Tag vor der Schulung und am Tag der Schulung selbst sind keine Umbuchungen möglich. In keinem der Fälle besteht jedoch
Anspruch auf die Durchführung zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt, so zu diesem Zeitpunkt die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.
c.) Es wird dem Auftraggeber bis 11 Arbeitstage vor Seminarbeginn die kostenfreie Stornierung ermöglicht. Bei Stornierungen zwischen dem zehnten
und sechsten Arbeitstag vor Kursbeginn, fakturieren wir 25 % der ursprünglichen Kursgebühr. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 5
Arbeitstagen vor Kursbeginn, fakturieren wir 75 % der ursprünglichen Kurskosten. Am Tag vor der Schulung und am Tag der Schulung selbst sind keine
Stornierungen möglich.
d.) Sämtliche Änderungen der zugrunde liegenden Buchungen durch den Auftraggeber müssen schriftlich erfolgen. Gutschriften können
nicht gewährt werden.
e.) Sollte ein durch den Auftraggeber angemeldeter Teilnehmer oder der Auftraggeber selbst nicht erscheinen, so haben wir das Recht, ihm eine 100%ige
Faktura des ursprünglichen Kursbeitrages zu legen.
§ 19 Leistung und Prüfung
a.) Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Schulungen, der Systemanalyse und Programmierung erfolgt nach Art und Umfang der vom
Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten, bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte
Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalzeit und auf seine Kosten zur
Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die
Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
b.) Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen und Individualschulungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die wir aufgrund
der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausgearbeitet haben, bzw. eine Leistungsbeschreibung, die der Auftraggeber zur
Verfügung stellt. Eine von uns ausgearbeitete Leistungsbeschreibung ist vom Arbeitgeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu
überprüfen. Falls innerhalb von zwei Wochen bei uns einlangend keine Beanstandung dieser Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber
erfolgt, gilt diese Leistungsbeschreibung als genehmigt. Später auftretende Änderungswünsche werden zu gesonderten Termin- und
Preisvereinbarungen durchgeführt.
c.) Die Modifikation einer Standardschulung, deren Dauer, Inhalt und Art der jeweiligen Seminarbeschreibung zu entnehmen ist, unterliegt gesonderten
Preisvereinbarungen.
d.) Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das betroffene Programmpaket einer Programmabnahme, die
spätestens zwei Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber zu erfolgen hat. Sie wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt
(Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der genehmigten Leistungsbeschreibung mittels der zur Verfügung gestellten
Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von zwei Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem
Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen.
e.) Bei Bestellung von Standardprogrammen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten
Programme, widrigenfalls verpflichtet er sich, sich vor Bestellung die entsprechende Kenntnis zu verschaffen.
f.) Bei der Buchung von Standardschulungen bestätigt der Auftraggeber mit der Buchung die Kenntnis des Inhaltes der gebuchten Seminare,
widrigenfalls verpflichtet er sich, sich vor Bestellung die entsprechende Kenntnis zu verschaffen.
g.) Sollte sich im Zuge der Auftragsdurchführung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder rechtlich
unmöglich ist, sind wir verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, vom Auftrag
zurückzutreten. Die bis dahin für unsere Tätigkeit aufgelaufenen Kosten und Spesen gemäß vorzulegender, interner
Projektabrechnung sind in diesem Fall vom Auftraggeber zu ersetzen, soweit uns kein Verschulden an der Unmöglichkeit trifft.
h.) Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, Versicherungen
erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers.
§ 20 Rücktrittsrecht für Konsumenten
a.) Wenn Sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können Sie binnen einer Frist von 7 Werktagen, wobei der Samstag nicht als
Werktag zählt, ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem geschlossenen Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Es
genügt wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in
ungenütztem, als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet, in der Originalverpackung und einer zusätzlichen, stabilen Umverpackung
zurückgeschickt wird. Die Kosten des Versandes gehen zu Lasten des Kunden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtig sind oder
deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung behoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe
der Ware Zubehör (Handbücher, Treiber CDs, Software, etc.) fehlt.
b.) Das Rücktrittsrecht bezieht sich auf den Versandhandel von Lagerartikel, Ware die als Bestellartikel gekennzeichnet ist, ist von dieser
Regelung auszuschließen. Für bei uns abgeholte Produkte sieht der Gesetzgeber ausdrücklich kein Rücktrittsrecht vor. Ein solches
wird daher auch nicht von uns eingeräumt.
c.) Für den Handel im B2B Bereich ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 21 Rücktrittsrecht bei EDV-Dienstleistungen und Individualschulungen
a.) Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit um 2 Wochen aus unserem alleinigen Verschulden ist der Auftraggeber
berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die
vereinbarte Dienstleistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.
b.) Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden uns von der Lieferverpflichtung für den Zeitraum des
Andauerns dieser Umstände unter Ausschluss jedweden Ersatzanspruchs, bzw. gestatten uns eine Neufestsetzung der vereinbarten Liefertermine.
c.) Stornierung durch den Auftraggeber ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Sind wir mit einem Storno einverstanden, so haben wir
das Recht, neben den bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten, eine Stornogebühr - gemäß der im Einzelfall
festzulegenden Höhe - zu verrechnen.
§ 22 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht
auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Die Geltung vom UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (BEDV | ISP4YOU). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmens Ort
des Auftragnehmers (BEDV | ISP4YOU) zuständig.
Vergaberichtlinien für Domains
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen, besonderen Auflagen bei den Top-Level-Domains!
Für .at:
http://www.nic.at/service/rechtliche_informationen/agb/inhaltsverzeichnis
Für .com/.net/.org/.biz/.info/.eu..:
http://resellers.tucows.com/contracts/tld/exhibita
Für .de:
http://www.denic.de/de/domains/recht
Bitte beachten Sie des Weiteren die ICANN Verpflichtungen:
http://www.icann.org/udrp/udrp.htm
AGB Version 04/2009


